Obduktionen

Obduktion (Sektion, Äußere und innere Leichenschau)

Im Auftrag von klinisch tätigen Ärzten, gelegentlich auch im Auftrag von Angehörigen, führen Pathologen eine Obduktion (auch Sektion, äußere und innere Leichenschau) eines Verstorbenen dann durch, wenn im Krankheitsverlauf des Patienten diagnostische Fragen aufgetreten sind, die mit den Laboruntersuchungen und bildgebenden Verfahren (Sonographie, Röntgen, etc.) zu Lebzeiten des Patienten nicht beantwortet werden konnten.

Von der Obduktion erhoffen sich die behandelnden Ärzte weitere Erkenntnisse über die zugrunde liegende Erkrankung des Patienten, die zu einer verbesserten Krankenversorgung künftiger Patienten beitragen sollen.

Nur mit Zustimmung der Angehörigen werden diese Obduktionen durchgeführt, die einen letzten Dienst des Verstorbenen an den Lebenden darstellen.

Daneben werden auch Obduktionen im Auftrag von Versicherungen oder Berufsgenossenschaften durchgeführt, um zu klären, ob der Patient an einer entschädigungspflichtigen Erkrankung litt (beispielsweise bei beruflich bedingter Asbestexposition und chronischer Lungenerkrankung).

Nur äußerst selten kommt es vor, dass eine Obduktion behördlich angeordnet wird (beispielsweise bei seltenen seuchenmedizinischen Fragestellungen).

Von diesen „klinischen“ Obduktionen sind die „forensischen“ Obduktionen abzugrenzen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes durchgeführt werden, um einen Unfalltod aufzuklären oder eine andere vermutete, nicht natürliche Todesart und Todesursache nachzuweisen.

Forensische Obduktionen werden nicht von Pathologen sondern von Rechtsmedizinern der Gerichtsmedizin durchgeführt.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner