Histologie

In der Pathologie werden Gewebeproben der Patienten auf krankhafte Veränderungen untersucht und hierzu Diagnosen gestellt, die der einsendende Arzt als Befundbericht erhält.

Eine der häufigsten und wichtigsten klinischen Fragestellungen soll dabei beantwortet werden, nämlich, ob es sich bei einer klinisch beobachteten Gewebeveränderung um eine gutartige (benigne) oder bösartige (maligne) Erkrankung handelt.

Alle zur Untersuchung eingesandten Präparate werden fortlaufend nummeriert und sind dem Patienten eindeutig zuzuordnen. Die Präparatenummer findet sich auf dem Befundbericht.

Die Gewebeproben werden zweckmäßigerweise zunächst mit bloßem Auge begutachtet (Makroskopie) und sodann für die histologische Untersuchung mit dem Mikroskop aufgearbeitet (Mikroskopie / Histologie).

Hierzu ist es erforderlich von größeren Gewebeproben, beispielsweise einem Operationspräparat vom Dickdarm, zunächst die für die Diagnose bedeutsamen Anteile von bis zu 3 x 2,5 cm Größe herauszuschneiden. Diese Tätigkeit er- folgt durch einen Facharzt für Pathologie.

Anschließend müssen die Proben von einer hierzu besonders ausgebildeten

Medizinisch-technischen Assistentin (MTA) in einer Fixierlösung (meist ist dies eine 4%ige, gepufferte Formaldehydlösung) für mehrere Stunden fixiert und in Paraffinblöckchen eingegossen werden. Die Fixierlösung verhindert bzw. stoppt den natürlichen Prozeß der Fäulnis und Zersetzung, der bereits kurz nach Entnahme des Präparates einsetzt und der, wenn er ungehemmt fortschritte, eine richtige Diagnose erschweren oder unmöglich machen würde.


Kleinere Gewebeproben von nur wenigen Millimetern Größe, beispielsweise von der Haut oder Magenschleimhaut, die bereits vom einsendenden Arzt in Fixierlösung überbracht wurden, können von der MTA nach automatischer Entwässerung direkt in Paraffinblöckchen eingegossen und weiter verarbeitet werden.

Um die Präparate unter dem Mikroskop beurteilen zu können, werden nun von den Paraffin-Gewebeblöckchen hauchdünne Schnitte (wenige tausendstel Millimeter dick (2-4µm)) angefertigt, die auf rechteckigen Glasplättchen (Objektträger) aufgezogen werden und dort haften bleiben. Die noch farblosen, fast durchsichtigen Schnittpräparate werden jetzt mit verschiedenen Färbelösungen angefärbt und dann mit einem weiteren Glasplättchen (Deckglas) beklebt, um sie dauerhaft zu versiegeln.

Verschiedene Färbungen dienen der Hervorhebung besonderer Gewebestrukturen und Gewebemerkmale, die ansonsten nicht erkennbar wären. Die Färbungen beruhen teils auf aufwendigen chemischen Reaktionen, teils auch auf immunologischen Verfahren (s. Immunhistochemie). Die Färbungen werden im Befundbericht ausgewertet und beurteilt.

Der fachpathologische, ärztliche Befundbericht,


der dem einsendenden Arzt übermittelt wird, gliedert sich demnach in bis zu sechs Teile:

Makroskopie:
Beschreibung des eingesandten Präparates


Mikroskopie:
Beschreibung der mikroskopisch beurteilten Präparateanteile


Immunhistologie:
Beschreibung der durchgeführten immunhistochemischen Untersuchungen


Molekularpathologie:
Beschreibung der durchgeführten molekularpathologischen Untersuchungen und ihrer Ergebnisse


Diagnose:
Bewertung und Schlußfolgerung aus den Untersuchungen. Beantwortet in der Regel die Frage nach gutartiger oder bösartiger Gewebeveränderung.


Kommentar:
Hier wird gegebenenfalls auf besondere klinische Fragestellungen eingegangen oder es werden zu bedenkende Differentialdiagnosen erörtert.

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